Unsere Leistungen umfassen folgende Punkte:
- EDV - mäßige Abrechnung
- Auswertungen für
- Gebietskrankenkassen (An-, Ab-, Änderungsmeldungen,
Beitragsnachweisungen, Überweisungen)
- Finanzämter (Aufteilung der Lohnabgaben, Überweisungen,
Lohnsteuerbescheinigungen)
- Gemeinden (Überweisungen, Kommunalsteuer-Jahreserklärungen)
- Mitarbeiter (Abrechnungsbelege, Überweisungen)
- Arbeitgeber (Mitarbeiter- und Betriebsjahreslohnkonten, Auszahlungsjournal,
Kostenstellenauswertung)
- Prüfungsabwicklung (Lohnsteuer, GKK, Gemeinden, Bauarbeiter-Urlaubskasse)
Ausdrücklich wird festgehalten, dass für den Zeit- und Fahrtaufwand bei behördlichen Prüfungen, die am Sitz des Auftraggebers stattfinden, keinerlei zusätzliche Spesen oder Fahrtkosten verrechnet werden.
Unser Honorar richtet sich nach der jeweiligen Branche (und somit nach dem jeweiligen Zeitaufwand) und wird jeweils pro Dienstnehmer im Abrechnungsjournal eines Monats (also maximal 12 x jährlich) verrechnet. Der Aufwand für die Lohnverrechnung Ihrer Mitarbeiter ist also für Sie bereits im vorhinein genau kalkulierbar - ohne nachträgliche "Überraschungen" !
(c) 2005 LVS Eder (letzte Aktualisierung: 30.11.2005 )